27.-29. Mai 2024
STATION Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den re:publica 2023-Ticketkauf
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Teilnehmer*innen und der republica GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Andreas
Gebhard, Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin (im Folgenden: „re:publica“) als
Veranstalterin für die Veranstaltung „re:publica 2023“.
§ 2 Anmeldung/Ticketkauf
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an der re:publica 2023 erfolgt online über den
Ticketing-Dienstleister „pretix“; rami.io GmbH (Berthold-Mogel-Straße 1, 69126
Heidelberg, Deutschland)
(2) Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Teilnehmer*innen per E-Mail eine
Bestellbestätigung. Mit dem Zugang der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zwischen
Teilnehmer*innen und der re:publica zustande.
§ 3 Teilnahmekosten
(1) Die Teilnahmekosten werden auf der Ticketbuchungsseite klar ausgegeben. Der
dort genannte Betrag umfasst eine Teilnahme an der re:publica. Der genannte Betrag
versteht sich, wie ausgewiesen, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiteren
Gebühren.
(2) Die re:publica sendet über den Dienstleister pretix Teilnehmer*innen eine Rechnung
über die Teilnahmekosten zu. Die Kosten sind, je nach Zahlart, unmittelbar oder
innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung an die republica GmbH zu
zahlen.
§ 4 Änderungen der Veranstaltung
(1) Die re:publica ist berechtigt, die re:publica 2023 zeitlich zu verlegen,
anstelle der angekündigten andere Sprecher*innen einzusetzen, oder das Programm der
re:publica 2023 kurzfristig zu ändern. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung der
re:publica 2023, gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern
Teilnehmer*innen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht; auf diese
Rechtsfolge sind Teilnehmer*innen in der Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des
vereinbarten Preises erfolgt nicht.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einem Ausfall von
Sprecher*innen oder Mitgliedern des Organisationsstabs, kann die re:publica die
re:publica 2023 absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall
entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; Teilnehmer*innen
erhalten eine bereits geleistete Teilnahmekosten zurück. Weitergehende
Teilnehmer*innen-Ansprüche sind ausgeschlossen
(3) Über Änderungen von Zeiten der re:publica 2023 oder über wesentliche Änderungen im
Ablauf der re:publica 2023 sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß Abs. 1
informiert die re:publica die angemeldeten Teilnehmer*innen schnellstmöglich über die
ihr zur Verfügung stehenden Kanäle.
§ 5 Rücktritt/Stornierungen
Das Stornieren bzw. ein Rücktritt vom Ticketkauf ist gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB
nicht möglich und daher ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
(1) Die re:publica haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung der re:publica, ihrer gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie
c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall
einer Garantie
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die re:publica nur, sofern eine Pflicht verletzt
wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (s.g. „Kardinalpflicht“). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die
andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Eine weitergehende Haftung der re:publica ist ausgeschlossen; dies gilt auch für
deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der
Leistung. Soweit die Haftung der re:publica ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen,
Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche Teilnehmer*innen beträgt ein Jahr, es sei denn
sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter*innen der
re:publica, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt für
Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die republica GmbH behält sich vor Mitschnitte der Veranstaltung,
beispielsweise das Streamen/Bereitstellen der Inhalte zu/auf einer anderen Plattform zu
untersagen.
(2) Zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zur
eigenen Öffentlichkeitsarbeit kann die re:publica oder von ihr jeweils beauftragte bzw.
sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse, Medien) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f)
DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Tonaufnahmen erstellen, die die Teilnehmer*innen
der Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Tonaufnahmen können nach Art. 6 Abs. 1
S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
§ 8 Datenschutz
re:publica verwendet die im Rahmen des Ticketkaufes erhobenen personenbezogenen
Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung und – soweit hierzu gesondert eingewilligt
wurde – für Marketing- und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte kann zu diesem
Zwecke erforderlich werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und Abrechnung der Teilnahmekosten
werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister (pretix,
hier:) rami.io GmbH, Berthold-Mogel-Straße 1, 69126 Heidelberg, Deutschland
übermittelt und von diesem entsprechend genutzt und verarbeitet. Weitere Hinweise dazu
gibt es auch in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht nicht. Für den Kauf von Tickets
für terminlich festgelegte Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g
Abs. 2, Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für Bestellungen dieser Dienstleitungen
daher ausgeschlossen. Jede erfolgte Bestellung von Tickets verpflichtet zur Abnahme und
Bezahlung ebendieser.
§ 10 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14
Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/finden. Unsere
E-Mail-Adresse lautet: info at re-publica.com
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG:
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes
teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen Teilnehmer*innen haben keine
Gültigkeit.
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der
republica GmbH, Berlin.