Jutta Gurkmann

sie/ihr
Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik
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Nach Abschluss der Ausbildung zur Volljuristin begann Jutta Gurkmann 2002 als Rechtsberaterin bei einer deutsch-französischen Verbraucherschutzeinrichtung. 2006 übernahm sie die Leitung des dort angesiedelten Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Tätigkeitsschwerpunkte waren hier das deutsche und europäische Zivilrecht sowie das Internationale Privatrecht. Ab Oktober 2009 war Frau Gurkmann als Referentin für Wirtschaftsrecht für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. tätig, wo sie sich vor allem um Fragen des europäischen Verbraucher- und Vertragsrechts, des Kartellrechts, des Verbraucherinformationsrechts sowie der Kollektivklagen und der Schlichtung kümmert. Seit Juli 2013 war sie dort Leiterin des Teams Recht & Internationales. Im November 2015 übernahm sie die Bereichsleitung Verbraucherpolitik, wo sie derzeit für die Teams Mobilität und Reisen, Energieberatung, Energie und Bauen, Recht & Handel, Rechtsdurchsetzung und Sammelklagen verantwortlich ist.

Sessions

Who cares for the AI Act and the DSA? – Wie die Zivilgesellschaft beitragen kann, das Recht durchzusetzen

Christiane Rohleder, Philipp Hacker, Svea Windwehr, Jutta Gurkmann

Zusammenfassung
Mit dem AI Act und dem Digital Services Act (DSA) gibt es zwei zentrale europäische Rechtsakte, die Regelungen für KI-Systeme enthalten. Wir diskutieren aus verbraucherschutzrechtlicher Perspektive die Frage: Wie kann die Zivilgesellschaft dazu beitragen, die neue KI-Verordnung durchzusetzen?
KI
Recht
Zivilgesellschaft
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